Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Ehescheidungen
Vertragsgestaltung und gerichtliche Vertretung im gesamten Familienrecht, insbesondere Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
Beratung und gerichtliche Vertretung zum gesamten Unterhaltsrecht (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt)
Beratung und gerichtliche Vertretung zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung (Zugewinnausgleich / Gütergemeinschaft)
Sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzung
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung
Beruflicher Werdegang:
Studium der Rechtswissenschaften in München 1973 bis 1978
Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk München / Landgericht Traunstein ab 1978
Zweite juristische Staatsprüfung in München 1980
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1981: Seither tätig als Rechtsanwältin
1982: Eintritt in die Sozietät Blobner I-Tschofen II-Heiß
1984: Spezialisierung auf Familienrecht und anwaltliche Tätigkeit ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts
1995: Gründung der Kanzlei Heiß & Tschofen II in Traunreut
1997: Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht
1997: Mitglied des Fachausschusses für Familienrecht
2016: Gründung der Familienrechtskanzlei Beate Heiß mit der Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Steuerrecht, Rechtsanwältin Annette Kunz
Ab Januar 2017 mit dem Familienrichter a.D. Rechtsanwalt Dr. Heiß in Bürogemeinschaft
Veröffentlichungen als Autor / Mitautor (auszugsweise):
Unterhaltsrecht – Ein Handbuch für die Praxis, Gründungsherausgeberin (Verlag C.H. Beck, seit 1986; derzeit 51. Auflage)
Die Höhe des Unterhalts von A-Z (Beck-Rechtsberater im dtv, zuletzt 11. Auflage)
Mitautorin im Beck’schen Rechtsanwaltshandbuch (C.H. Beck Verlag, zuletzt 10. Auflage)
Das Mandat im Familienrecht (Nomos Verlag seit 2005)
Beck’sche Videoseminare, 5 Filmkassetten mit Begleitbuch zur Ausbildung von Rechtsreferendaren und Rechtsanwälten im Familienrecht
Vertragsgestaltung in Familiensachen, Nomos Verlag, seit 2015
Formularbibliothek Familienrecht, Nomos Verlag, seit 2015